In der Baubranche wird immer häufiger „schwarz“ gearbeitet. Das ergibt eine aktuelle Auswertung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Danach stieg die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Jahr 2019 auf 10.654 Fälle an. Das ist ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Rückläufig ist die Summe des entstandenen Schadens durch hinterzogene Steuern und nicht gezahlte Sozialabgaben. Diese lag 2019 mit 364 Millionen Euro insgesamt 4,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das berichtet die Funke-Mediengruppe. Die Anzahl der Kontrollen hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren, jedoch nicht erhöht. Im Jahr 2019 wurden 13.855 Arbeitgeber kontrolliert – 670 mehr als 2018. Im Schnitt muss ein Bauunternehmen alle fünf Jahre mit einer Kontrolle rechnen.
Zunahme bei Gefängnisstrafen
Nur einen leichten Anstieg gab es bei den Ordnungswidrigkeiten. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten (z.B. nicht gezahlte Mindestlöhne) stieg um 3,9 Prozent auf 6.522 Verfahren an. Die dadurch verursachte Schadenssumme betrug 19,96 Millionen Euro. An Bußgeldern wurden 15,52 Millionen Euro verhängt.
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Dagegen stieg die Anzahl der verhängten Gefängnisstrafen mit 19 Prozent deutlich an. Insgesamt wurden 508,5 Jahre an Freiheitsstrafen im vergangenen Jahr ausgesprochen. 2018 waren es noch 80 Jahre weniger gewesen.
IG BAU fordert härtere Strafen
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert ein härteres Vorgehen gegen Kriminalität am Bau. „Das Sanktionsmaß müsste deutlich geschärft werden“, meint ihr Vorsitzender, Robert Feiger. Nach Meinung der IG BAU sollten Verstöße gegen den Mindestlohn nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat behandelt werden. Der Funke-Mediengruppe sagte Feiger: „Wenn ich bewusst gegen gesetzliche Regelungen verstoße und den Lohn, von dem andere ihre Familien ernähren müssen, nicht bezahle, dann ist das für mich eine Straftat“. Zusätzlich fordert der Gewerkschafter einen Ausschluss dieser Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Fehler im Rechtssystem
Der IG-BAU-Vorsitzende möchte die Rechtsbrecher verpflichten, bei Verstößen gegen die Mindestlohn-Regelungen, den vorenthaltenen Lohn an die Arbeitnehmer zurückzuzahlen. Bisher müssen Arbeitnehmer diesen einklagen. Das ist nach Meinung von Robert Feiger eine „perfide Situation“.
Der Gewerkschafter erklärt das so: „Das ist, als ob ich nach einem Wohnungseinbruch den gefassten Einbrecher verklagen müsste, dass er mir mein Eigentum zurückgibt. Das halte ich für einen Fehler in unserem Rechtssystem.“
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur