Ausländische Fachkräfte sollen zukünftig leichter in den deutschen Arbeitsmarkt kommen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ wurde am Freitag (23.6.) mit 388 Stimmen, bei 234 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen, beschlossen.
Vorgesehen sind drei Säulen: eine Fachkräftesäule, eine Erfahrungssäule und eine Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasst die „Blaue Karte EU“ für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
Gehaltsschwellen abgesenkt
Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe „spürbar“ abgesenkt. Zudem wird eine „niedrige Mindestgehaltsschwelle“ für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, was die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtert. Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine „Blaue Karte EU“ ausgestellt werden.
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Für Inhaber einer blauen EU-Karte werden künftig Arbeitgeberwechsel einfacher. Ebenfalls neu sind Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland, wenn die blaue Karte von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Zudem wird künftig der Familiennachzug für die Betroffenen dieses Aufenthaltstitels sowie die Erlangung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert.
Bildungsmigration stärken
Neu ist laut Bundesregierung, dass IT-Spezialisten künftig eine „Blaue Karte EU“ erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, „aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“. Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden. Indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland „attraktiver“ gemacht wird, soll die Bildungsmigration gestärkt werden. Ergänzend wird die Sicherung des Lebensunterhalts durch mehr Möglichkeiten für eine Nebenbeschäftigung bei einem Studienaufenthalten erleichtert.
Neu: Anerkennungspartnerschaft
Durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden. Dazu könne das Anerkennungsverfahren, welches bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich war, erst im Inland begonnen werden.
„Chancenkarte“ mit Punkten
Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“ gehören. Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken wird gewährleistet“, schreibt die Regierung.
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Quelle: dts