Seit es bei der Bank keine Zinsen mehr gibt, bunkern manche Leute ihr Bares Zuhause. Wohin aber mit den vielen Geldscheinen, wenn unter dem Kissen kein Platz mehr ist? Tipp: Das Ersatzrad im Auto bietet genug Platz, um auch größere Bargeldbeträge aufzunehmen.
Vorsicht aber, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. Dann besteht die Gefahr, das Gesparte zu vergessen und der Käufer des Gebrauchtwagens ist total überrascht, wenn der Zoll bei einer Kontrolle das Gesparte findet. Genau das passierte anscheinend einem 37-jährigen Niederländer, der nach Italien fahren wollte.
350.000 Euro im Ersatzrad
Als die Beamten des Hauptzollamts Koblenz ihn auf der Autobahn 61 kontrollierten, hatte er keine Ahnung von den 350.000 Euro in seinem Reserverad. Er konnte es sich einfach nicht erklären, wie diese erhebliche Summe dort hinein gelangt sein könnte.
Die Vorgeschichte
Der niederländische Fahrer gab bei der Kontrolle durch den Zoll an, weder Betäubungsmittel noch sonstige verbotene Gegenstände mitzuführen. Er gab aber zu, gelegentlich Drogen zu konsumieren. In seinem Rucksack befanden sich 1.300 Euro Bargeld. Mehr Geld hätte er nicht, versicherte der Mann. Die Zöllner starteten ihre Suche nach einem Drogenversteck und wurden auf der Unterseite des Fahrzeugs fündig. Am dort befindlichen Reserverad entdeckten Sie verdächtige Montagespuren.
Da von außen aber nichts zu erkennen war, mußte ein Röntgenmobil helfen. Mit seiner Hilfe entdeckten die Beamten Fremdkörper in Innern des Reifens. Der Mann war völlig überrascht! Von dem Inhalt des Reifens wisse er nichts, gab er zu Protokoll. Es handelte sich bei dem „Fremdkörper“ immerhin um 350.000 Euro in bar. Die Geldscheine waren zum Teil verpackt. Ein Teil lag aber auch lose im Reifen.
„Dass man Rauschgift im Ersatzrad eines Fahrzeugs findet, kommt schon mal vor, aber Bargeld wurde bisher bei uns im Bezirk noch nicht in einem Ersatzrad gefunden“, erklärte dazu der Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, Thomas Molitor. Da die Herkunft des Geldes unklar war, wurde es erst einmal sichergestellt.
Sollte dies der ehrliche Sparer (Eigentümer) des Geldes lesen, kann er sich jederzeit beim Hauptzollamt melden, um sein Geld in Empfang zu nehmen. Seine Fingerabdrücke auf den Geldscheinen könnten ja ersatzweise als Kontenkarte fungieren.
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Quelle: PM Zoll Koblenz vom 11.2.2021