„Die rechtliche Grundlage für die Verordnungsermächtigungen muss weg. Wir brauchen wieder mehr parlamentarische Beteiligung und nicht weniger“, sagt der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki.
In der n-tv-Sendung „Frühstart“ kündigte der liberale Spitzenpolitiker an, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen eine Verlängerung der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorschlägt, stimmen wird. Die Liberalen stehen auf dem Standpunkt, dass Freiheitseinschränkungen für die Bürger mit einem Gesetz im Parlament geregelt werden müssen und nicht mit einer Verordnung durch die Exekutive.
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Kubicki fordert Parlamentsbeteiligung
Die FDP sei gegen die Verlängerung der Notlage, nicht, weil sie die Gefährlichkeit des Virus anzweifle, sondern weil es mehr Parlamentsbeteiligung brauche. „Wir müssen aus der Situation heraus, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in einer Gruppe, die von Verfassungswegen so gar nicht vorgesehen ist, das gesamte öffentliche Leben bestimmen.“
Mahnende Worte vom BVerfG-Präsidenten
Mit seiner Kritik liegt Jurist Kubicki wohl auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dessen Präsident, Stephan Harbarth, mahnt in der Rheinischen Post (RP): „Die wesentlichen Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden.“ Zwar seien Krisen in ihrem frühen Stadium die Stunde der Exekutive, ab einem bestimmten Zeitpunkt habe aber der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben. Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter seien, desto stärker sei der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen, präzisierte Harbarth seine grundlegende Aussage in der RP.
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Quelle: dts, rp, rb