Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zieht wegen des Nachtragshaushalts der Ampel-Koalition vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Union will dessen Rechtmäßigkeit überprüfen lassen,
Das Budget wolle man „rechtlich überprüfen“ lassen und „Normenkontrollklage“ einreichen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag (14.12.) vor der Fraktionssitzung. „Politisch muss man sagen, ist es natürlich schon auch ein Stück aus dem Tollhaus, wenn man jetzt auf der einen Seite ein Bekenntnis dazu abgibt, die Schuldenbremse `23 einzuhalten, und auf der anderen Seite die Verschuldung schlichtweg vorzieht“, sagt Dobrindt.
Regierung droht „Normenkontrolle“
„Direkt mit seinem ersten Gesetz kann der neue Finanzminister Geschichte im negativen Sinne schreiben, nämlich als der Minister, dessen erstes Gesetz direkt für verfassungswidrig erklärt wird“, hatte bereit Ende letzter Woche der Haushaltsexperte der Union, Christian Haase, gegenüber der Welt erklärt. Die Voraussetzung für die Beantragung einer „abstrakten Normenkontrolle“ beim Bundesverfassungsgericht erfüllt die Union. Dafür ist ein Sitzanteil von 25 Prozent im Deutschen Bundestag notwendig.
Die Bundesregierung hatte am Montag (13.12.) beschlossen, 60 Milliarden Euro, die für Corona-Hilfen nicht abgerufen worden waren, in einem Sonderfonds zu parken, der dann später für Ausgaben zur Verfügung stehen soll. Für die Bewältigung der Coronakrise war kurzfristig die Schuldenbremse ausgesetzt worden.
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Quelle: dts, rb